Mitglieder des Verbandes
(Auszug aus der Satzung)
Der Verband hat persönliche (pdf.-Dokument, 765 kB) und korporative Mitglieder. Persönliches Mitglied kann sein, wer an der Erfüllung des Auftrages der Caritas der katholischen Kirche mitwirkt. Korporative Mitglieder sind die Kirchengemeinden.
Korporatives Mitglied kann ein Träger solcher Einrichtungen und Dienste werden, der nach seinen satzungsgemäßen Zwecken Aufgaben
der Caritas der katholischen Kirche erfüllt.
Alle Mitglieder sind zugleich Mitglieder des Caritasverbandes für die Diözese Limburg und des Deutschen Caritasverbandes.
Über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Der Aufnahmeantrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Vor einem Ausschluß ist das Mitglied anzuhören.
Die Mitgliedschaft erlischt
- durch eine dem Vorstand gegenüber abgegebene schriftliche Austrittserklärung, die zum Schluß eines Kalenderjahres wirksam wird;
- durch den Tod des Mitglieds oder bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit;
- durch den Ausschluß des Mitglieds wegen eines den Zweck oder das Ansehen des Verbandes schädigenden Verhaltens.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf Verbandsvermögen.
Ihre Mitgliedspflichten können die Mitglieder durch Zahlung eines vom Caritasrat des Caritasverbandes für die Diözese Limburg
festgesetzten jährlichen Beitrages, durch ehrenamtliche Tätigkeit sowie ideelle oder sonstige Förderung der Caritas erfüllen.
