Hilfen und Angebote  

Gästewohnung Hohemark                        Logo: Sozialstation

Kontakt:

Sozialstation Oberursel
Gästewohnung Hohmark
Hohemarkstraße 24b
61440 Oberursel

Telefon: 06171 69684-0
Fax: 06171 69684-21
E-Mail: sst-oberursel@caritas-hochtaunus.de

Bürozeiten: 08.00 – 16.00 Uhr
Gästewohnung Hohemark
Gästewohnung Hohemark 


Die Gästewohnung Hohemark ist eine Einrichtung der Sozialstation, die die angebotene häusliche Krankenpflege ergänzt. Hier wurde die ursprüngliche Idee der Gemeindepflegehäuser aufgegriffen und in ein modernes Konzept überführt.

Kurzwohnen

  • z. B. nach ambulanten Operationen
  • mit intensiver Krankenpflege und Versorgung direkt bei der Sozialstation

Übergangswohnen

  • bis zur Rückkehr in die eigene Wohnung
  • zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes
  • wenn aus unterschiedlichsten Gründen das Wohnen in den eigenen vier Wänden nicht möglich ist

Wohnen im sozialen Netzwerk

  • mit gewohnten Hilfen, wie der behandelnde Hausarzt, Apotheken oder Krankengymnasten
  • Kontakt zu Angehörigen, Nachbarn und Freunden

Die Gästewohnung Hohemark ist inmitten eines Wohngebietes in direkter Anbindung zur Sozialstation. In ihr können bis zu drei Personen für einen Zeitraum bis zu drei Wochen betreut werden. Im Mittelpunkt der Gästewohnung Hohemark und ihres Betriebes und ihrer Organisation steht das Wohnen unter Beachtung der Privatsphäre und Eigenständigkeit des Bewohners und die qualifizierte häusliche Krankenpflege.

Die Finanzierung der Leistungen orientiert sich an der häuslichen Krankenpflege und ihrem fallspezifischen Leistungsumfang über SGB V und SGB XI. Die Bewohner zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Hausarzt, der behandelnde Facharzt oder der Krankenhausarzt stellt die Notwendigkeit für einen Aufenthalt in der Gästewohnung Hohemark fest und verordnet dafür Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung oder Abkürzung von Krankenhausaufenthalten.

Pflegemodule

  • Intensive Häusliche Krankenpflege zur Verkürzung oder Vermeidung von Krankenhausaufenthalten (nach § 37 SGB V)
  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (nach § 39 SGB XI)
  • Palliativpflege (nach § 39a SGB V)

Ergänzende Leistungen

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • nach kurzem Krankenhausaufenthalt die Heilung vervollständigen
  • nach langem Krankenhausaufenthalt den Wohnalltag wieder einüben ("Alltagsrehabilitation")
  • sonstige Leistungen der Mobilen Sozialen Dienste