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Glossar: Wörterbuch der Caritas

Mitglieder des Deutschen Caritasverbandes

Die Mitglieder des Deutschen Caritasverbandes sind die Diözesancaritasverbände, die anerkannten zentralen Fachverbände und Vereinigungen, deren Gliederungen und Mitglieder sowie die überdiözesan tätigen caritativen Orden.

Die Diözesancaritasverbände sind aufgrund der kirchenrechtlichen Stellung des Deutschen Caritasverbände als "die von den deutschen Bischöfen anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas" automatisch Mitglied. Sie können diese Mitgliedschaft nicht kündigen. Fachverbände, Vereinigungen und überdiözesan tätige Orden können über eine Mitgliedschaft oder einen Austritt frei entscheiden. Über Mitgliedschaftsanträge entscheidet der Caritasrat
Eine direkte persönliche Mitgliedschaft im Deutschen Caritasverband ist nicht möglich. Sie kann vor Ort, beim Diözesancaritasverband oder beim Fachverband erworben werden.

Der Verband kennt die weitergereichte Mitgliedschaft. Das bedeutet, dass alle Mitglieder im Deutschen Caritasverband ihre eigenen Mitglieder mit einbringen

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