Unser Verband

Whistleblower

Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Mitarbeitende des Caritasverbands Hochtaunus können Hinweise über Verstöße, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, über diesen externen Link anonym an unsere beauftragte Meldestelle geben:

Meldekanal

 

Über das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße (Betrug, Korruption, Straftaten, o.ä.) erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern (Whistleblowern).

Zu beachten ist, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und einen Bezug zum Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V. (und dessen Mitarbeitenden) haben müssen. Die Hinweise werden geprüft und der*die Meldende über das Ergebnis sowie über Folgemaßnahmen informiert.