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Glossar: Glossar „Stiftungen”

Stiftungsgeschäft

Der/die Stifter(in) einer unselbständigen Stiftung schließt das Stiftungsgeschäft mit dem Stiftungstreuhänder ab. Darin regeln sie Namen und Sitz der Stiftung, Stiftungszweck, das zu übertragende Stiftungsvermögen, Stiftungsorgane und die Einzelheiten der Verwaltung der Stiftung. Außerdem muss der Stifter darin festlegen, ob und wie er an der Verwaltung seiner Stiftung durch den Treuhänder mitwirken will.

Wenn die Stiftung eine Satzung erhalten soll, ist diese ebenfalls Bestandteil des Vertrags.

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