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Glossar: Glossar „Stiftungen”

Stiftungstreuhänder(in)

Ein(e) Stiftungstreuhänder(in) ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Treuhandstiftung (unselbständige Stiftung) auf der Basis des mit dem/der Stifter(in) abgeschlossenen Treuhandvertrages verwaltet.

Als juristische Person kann dies ein gewerblicher Stiftungsdienstleister wie eine Bank oder eine Vermögensberatungsgesellschaft sein, der sich seine Dienstleistung vergüten lässt. Als Alternative dazu bieten sich gemeinnützige Stiftungen an, die als Dachstiftung oder Gemeinschaftsstiftung arbeiten. Sie unterliegen der staatlichen/kirchlichen Stiftungsaufsicht, und die Finanzämter prüfen ihr gemeinnütziges Handeln.

Aufgrund ihrer guten Kenntnisse der potentiellen Destinatäre haben sie ein Expertenwissen, das bei der Mittelvergabe der Stiftung von Vorteil ist.

Treuhandstiftungen haben keine Rechtsfähigkeit. Deshalb benötigen sie einen treuhänderisch gebundenen Rechtsträger. Ihm, dem Stiftungstreuhänder, übertragen sie vertraglich oder durch Testament das Vermögen, das er entsprechend dem Stiftungszweck zu verwalten hat. Viele caritative Stifter(innen) geben deshalb ihre Stiftungsverwaltung in die Hände der als Dachstiftungen tätigen, gemeinnützigen Caritas-Stiftungen.

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